Aktienrecht
Wir vertreten private und institutionelle Investoren auf Hauptversammlungen und beraten sie in allen Fragen des Aktien- und Umwandlungsrechts unter Berücksichtigung steuerlicher und wirtschaftlicher Interessen.
Schwerpunkt der Beratungstätigkeit bildet die Prüfung der Rechtmäßigkeit von unternehmerischen Maßnahmen, die in Aktionärsrechte eingreifen. Liegen begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Beschluss der Hauptversammlung gegen Gesetz oder Satzung verstoßen, leiten wir für unsere Mandanten Anfechtungsklagen ein.
Weitere Beispiele aus der umfassenden aktienrechtlichen Praxis sind Gutachten zu aktien- und umwandlungsrechtlichen Spezialfragen.