Sportrecht
Wir vertreten Sportvereine und Sportler in allen rechtlichen Belangen. Das bedeutet, dass wir gerade das Sportarbeitsrecht im Auge haben, zudem erarbeiten wir Sponsoringverträge und Sponsoringkonzepte für die Mandanten. Das Vereins – und Verbandsrecht spielt im Sportrecht eine zentrale Rolle, so dass wir Sportvereine und Sportler bei verbands – und vereinsinternen Streitigkeiten auf dem Sportgerichtsweg vertreten und beraten. Häufig sind auch gesellschaftsrechtliche Fragestellung im Sportrecht relevant, so z.B. bei der Ausgliederung von Profisportabteilungen aus einer Vereinsstruktur. Hierbei helfen wir durch die Erstellung der notwendigen Verträge und begleiten diesen Prozess in allen Verästelungen.
Wir beraten Vereine und Verbände bei allen Fragen rund um das Thema Gemeinnützigkeit.
Herr RA Hindahl war federführend am Aufbau eines Landesverbandes für die Sportart Eishockey beteiligt. Insoweit haben wir umfassende praktische Erfahrungen im Bereich des Sportrechts.
Bei rund 165.000 zum 01.01.2021 zugelassenen Rechtsanwälten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt knapp 40 Fachanwälte für Sportrecht in Deutschland. Herr Rechtsanwalt Hindahl ist einer dieser Fachanwälte und darf seit Mai 2021 den Titel Fachanwalt für Sportrecht führen.
Ansprechpartner:
Christian Hindahl Fachanwalt für Sportrecht